31.10.2016
Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, erhält ab dem 01. Januar 2017 mehr Geld. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 Euro.
Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ebenso wie für die Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das Bundeskabinett hat das entsprechende Gesetz auf den Weg gebracht.
Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie sollen ab 1. Januar 2017 statt bisher 270 Euro dann 291 Euro bekommen. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.
Personengruppe | Regelsatz |
---|---|
Alleinstehend / Alleinerziehend | 409 Euro (+ 5 Euro) |
Erwachsene nicht-erwerbsfähige | 409 Euro (+ 5 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 368 Euro (+ 4 Euro) |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 327 Euro (+ 3 Euro) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 327 Euro (+ 3 Euro) |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 311 Euro (+ 5 Euro) |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 291 Euro (+ 21 Euro) |
Kinder bis sechs Jahre | 237 Euro (unverändert) |
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
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