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Teilhabechancengesetz mit neuer Beschäftigungsmöglichkeit für langzeitarbeitslose Menschen

02.05.2019

Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trotz Langzeitarbeitslosigkeit

Das neue Teilhabechancengesetz enthält zwei neue Förderinstrumente, die Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und damit die Langzeitarbeitslosigkeit beenden sollen. Im Gegensatz zu früheren Förderprogrammen erhalten alle Geförderten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge. Im Fall der Förderung nach §16e beträgt die Förderdauer 2 Jahre, im ersten Jahr werden 75% und im 2. Jahr werden 50% des regelmäßigen gezahlten Arbeitsentgelts gezahlt.

Bei der Förderung nach §16i SGB II werden Menschen, bei denen sich die Arbeitslosigkeit stark verfestigt hat gefördert. Zielgruppe hier sind Menschen über 25 Jahre, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGBII bezogen haben. Die Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre, in den ersten beiden Jahren kann bis zu 100% gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Vermittlungsfachkräften im Jobcenter.

BMAS-Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Flyer: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Flyer: Teilhabe am Arbeitsmarkt

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