Holzbrücke über Wasser

Anträge und Formulare

Unter jobcenter.digital können Sie einen Neuantrag, Weiterbewilligungsantrag oder eine Veränderungsmitteilung online einreichen. Nachweise können Sie als Anhänge gleich mit hochladen. Formulare in Papierform sind zusätzlich nur in Ausnahmefällen erforderlich. Falls Sie noch Zugangsdaten benötigen, wenden Sie sich bitte ans Jobcenter Alzey-Worms.

Falls Sie eine Antragstellung in Papierform bevorzugen: Formulare im PDF-Format finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Folgende Antragsformulare können im Zusammenhang mit den Themen Wohnen und Umzug für Sie interessant sein:

Umzug und Mietkaution

Wenn Sie in näherer Zukunft voraussichtlich umziehen, sollten Sie unbedingt vorab klären, ob das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung übernehmen kann. Fallen Umzugskosten an, oder benötigen Sie ein Darlehen für die Mietkaution? Um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie auch diese Kosten unbedingt beantragen, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Auszug von Personen unter 25 Jahren aus der elterlichen Wohnung

Die finanziellen Nachteile eines Auszugs ohne Zusicherung können für junge Menschen besonders schwer wiegen! Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie vorab die Zusicherung des Jobcenters zu den Kosten dieser Wohnung einholen und dafür persönlich im Jobcenter vorsprechen. Anschriften und Öffnungszeiten finden Sie in der Fußzeile.

Abtretung der Miete

Soll Ihre Miete künftig direkt an Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin gezahlt werden? Dann teilen Sie uns bitte Namen und Kontoverbindung mit.

Erforderlich ist selbstverständlich, dass Sie in den kommenden Monaten Leistungen des Jobcenters erhalten, die mindestens genauso hoch sind wie Ihre Miete.

Abtretung der Abschläge für Strom oder Gas

Auch diese Kosten kann das Jobcenter auf Antrag direkt an Ihr Versorgungsunternehmen zahlen. Für die Überweisung wird der genaue Verwendungszweck benötigt; bitte fügen Sie dem Antrag deshalb eine Kopie Ihres aktuellen Abschlagsplans bei.

Heizkostenbeihilfe

Sie erhalten schon Leistungen vom Jobcenter und beschaffen Heizöl, Flüssiggas oder feste Brennstoffe selbst? Dann können Sie eine Heizkostenbeihilfe beantragen. In der Regel kann eine Heizkostenbeihilfe erst ab Beginn der Heizperiode im Oktober des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Darlehen für Miet- oder Stromschulden

Sie konnten in der Vergangenheit Ihre Miete oder Ihre Abschläge nicht in voller Höhe bezahlen, und jetzt droht eine Kündigung der Wohnung oder eine Versorgungssperre? In bestimmten Fällen kann das Jobcenter ein Darlehen für aufgelaufene Schulden bewilligen.

In diesen Fällen benötigt das Jobcenter generell weitere Nachweise zur Höhe der Miet- oder Stromschulden und zu einer drohenden Kündigung oder Versorgungssperre. Eine persönliche Vorsprache im Jobcenter ist deshalb dringend zu empfehlen.


Erstausstattung

Sie benötigen eine Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, orthopädische Schuhe oder therapeutische Geräte? Das passende Antragsformular finden Sie hier.


Postfachservice. Flexibel, schnell und sicher. Anliegen bequem online mitteilen und sicher absenden. Jetzt über: www.jobcenter.digital
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Charta der Vielfalt

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Telefonische Erreichbarkeit des Servicecenters

Montag bis Freitag
8.00 - 18.00 Uhr

0 67 31 / 95 07-760
0 67 31 / 95 07-555

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und
nach vorheriger Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung

 
 
 

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