Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt die Kreisverwaltung des Landkreises Alzey-Worms fest. Zusätzlich werden die Heizkosten in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
Bestimmte Kosten dürfen nur übernommen werden, wenn das Jobcenter vorher eine entsprechende Zusicherung erteilt hat. „Im Voraus“ bedeutet, dass Sie zuerst die Zusicherung beantragen sollten. Wenn Sie bereits einen Vertrag geschlossen haben, z. B. den neuen Mietvertrag oder einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen, kann eine vorherige Zusicherung nicht mehr erteilt werden.
Wenn Sie umziehen möchten, sprechen Sie bitte am Empfang des Jobcenters vor. Es wird dann geprüft, ob der Umzug notwendig und die neue Miete mit Nebenkosten angemessen ist. Denken Sie bitte auch an die Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Mietvertrages!
Antragsvordrucke rund um die Themen Wohnen und Umzug finden Sie unter Anträge und Formulare.
Stadt und | 1-Personen-Haushalt | 2-Personen-Haushalte | 3-Personen-Haushalte | 4-Personen-Haushalte | 5-Personen-Haushalte |
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Stadt Alzey | 532,50 € | 550,20 € | 685,60 € | 792,00 € | 954,45 € |
VG Eich | 507,00 € | 570,00 € | 739,20 € | 795,60 € | 858,90 € |
* Die Brutto-Kaltmiete enthält die Grundmiete inkl. den kalten Nebenkosten
Für Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 5 Personen erhalten Sie eine individuelle Berechnung.
Jobcenter Alzey-Worms
Standort Alzey
Bleichstraße 6+8
55232 Alzey
Jobcenter Alzey-Worms
Standort Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms
Montag bis Freitag
8.00
Uhr bis 11.00 Uhr und
nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine nur nach
Vereinbarung