Gebäude der Jobcenter in Alzey und Worms
Friedenstaube vor der urkainischen Flagge

Hilfe für die Ukraine

Aktuelle Information des Jobcenters Stand 20.5.2022

Beratungsmöglichkeiten und Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine:

 
 

Bereich Arbeitsvermittlung

Alle im Landkreis Alzey-Worms registrierten Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Informationsfragebogen in deutscher und ukrainischer Sprache.

Dieser Informationsfragebogen enthält Fragen zur Person, zur Familiensituation, zum Stand von Ausbildung, Beruf und beruflichem Werdegang und Sprachkenntnissen.

Die ukrainischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diesen Fragebogen erhalten, werden gebeten, diesen zeitnah auszufüllen und an das Jobcenter Alzey-Worms zurückzusenden (per Post, per e-mail oder persönlich zum Beratungsgespräch).

Die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters Alzey-Worms werden die ukrainischen Personen zu persönlichen Beratungsgesprächen einladen, um die aktuelle Situation und die Perspektiven in Deutschland in Bezug auf Sprache, Ausbildung, Beruf oder Arbeitsmöglichkeiten zu besprechen.

Falls Zeugnisse oder Nachweise (Schule, Uni, Arbeit) vorhanden sind, sollten diese zum Gespräch mitgebracht werden und – wenn möglich – auch einen Dolmetscher, eine Dolmetscherin.

Bereich Leistungsgewährung

Ab Juni 2022 erhalten aus der Ukraine geflüchtete Menschen Leistungen nach dem SGB II. Nach dem Bundestag hat am 20. Mai 2022 auch der Bundesrat den dafür erforderlichen Gesetzesänderungen zugestimmt.

Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die schon Asylbewerberleistungen erhalten, keinen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen müssen. Wir bitten diese Personen deshalb, beim Jobcenter Alzey-Worms keine vorsorglichen Anträge zu stellen.

Bitte teilen Sie aber mit, wenn Sie nach Bewilligung von Asylbewerberleistungen ...

  • Arbeit aufgenommen haben;
  • ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnet haben;
  • bereits eine gesetzliche Krankenversicherung gewählt haben;
  • wenn individuelle Unterkunftskosten anfallen, also keine kostenfreie Unterkunft bei Bekannten oder Verwandten zur Verfügung steht.

Das Jobcenter Alzey-Worms steht in ständigem konstruktivem Austausch mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Gemeinsam stellen wir sicher, dass keine Zahlungsunterbrechungen zum Nachteil der Betroffenen entstehen.

 
 
 

Charta der Vielfalt

Logo: charta der vielfalt - zu www.charta-der-vielfalt.de

Telefonische Erreichbarkeit des Servicecenters

Montag bis Freitag
8.00 - 18.00 Uhr

0 67 31 / 95 07-760
0 67 31 / 95 07-555

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung. Weitere Infos finden Sie hier.

Öffnungszeiten

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