Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe- bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Kindertagesstätte, im Hort und in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Das dafür geschaffene Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Wohngeldgesetz sind.
Falls Sie also Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter beantragen. Die passenden Vordrucke finden Sie unter "Anträge und Formulare". Beachten Sie auch im Interesse Ihres Kindes unbedingt:
Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon ausgenommen.
Für Schülerinnen und Schüler wird ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt. Dieser beträgt zum 01.02.2023 58,00 Euro und zum 01.08.2023 116,00 Euro.
Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Solche kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen.
Zur Übernahem der Kosten der Lernförderung kommt es auf die Versetzungsgefährdung nicht mehr an. Es genügt eine Bescheinigung der Schule, dass die Lernförderung notwendig ist. Damit kann dieses Förderangebot schon präventiv genutzt werden.
Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle oder Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, kann das Jobcenter die Kosten der Mittagsverpflegung übernehmen. Sie brauchen keinen Eigenanteil mehr zu zahlen.
Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Pauschal 15,00 Euro
monatlich kann Ihr Kind für Aktivitäten in Vereinen, für Musikkurse oder
für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt für Kinder unter 18
Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern im Jobcenter.
Jobcenter Alzey-Worms
Standort Alzey
Bleichstraße 6+8
55232 Alzey
Jobcenter Alzey-Worms
Standort Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms
Montag bis Freitag
8.00 - 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung. Weitere Infos finden Sie hier.
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